Am 4. Dezember debattierten Andreas Voßkuhle, Susanne Baer, Marietta Auer und Fabian Wittreck in der Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund über das Verhältnis von Geschichte, Recht und Politik in Deutschland. Ist unsere Verfassung jenseits ihrer eigenen historischen Bedingtheit ein Gegenstand der Erinnerungskultur? Wo verlaufen Grenzen und Überschneidungszonen zwischen Erinnerungskultur und Geschichtspolitik, wenn der Staat durch rechtliche Normierung in öffentliche Erinnerung eingreift? Und wie ist unsere Verfassung im Wissen um die historischen Bedingungen ihrer Entstehung begreif- und anwendbar? Diese und weitere Fragen wurden bei der Montagsdebatte, moderiert von Thomas Krüger, diskutiert.
Das Podium
Prof. Dr. Marietta Auer
Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie Frankfurt am Main
Prof. Dr. Susanne Baer
Humboldt-Universität zu Berlin
Prof. Dr. Andreas Voßkuhle
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Prof. Dr. Fabian Wittreck
Universität Münster
Moderation: Thomas Krüger
Bundeszentrale für politische Bildung