Demokratischer Aufbruch in Bolivien
Die Verhältnisse in Bolivien begannen sich allmählich zu ändern. Seit Ende 1977 war ein immer wieder stockender Demokratisierungsprozess in Gange. 1979 und 1980 ging der linksgerichtete Hernán Siles Zuazo als Sieger aus den Wahlen hervor. Dieses Ergebnis war für das Militär allerdings nicht akzeptabel und es kam zu einem Putsch, an dem nach Darstellungen der bolivianischen Opposition Barbie maßgeblich beteiligt gewesen sein soll. Als es den verschiedenen konkurrierenden Cliquen im Militär jedoch nicht gelang, in der Folgezeit eine stabile Regierung auf den Weg zu bringen, wurde am 21. Juli 1982 der General Guido Vildoso eingesetzt, der den Übergang zur Demokratie organisieren sollte. Als Vertreter des Militärs brachten ihm die demokratischen Kräfte jedoch zunächst wenig Vertrauen entgegen. Unmittelbar nach seiner Amtsübernahme berichteten die Zeitungen, Barbie sei von Vildoso empfangen worden. Sofort veröffentlichten die Gewerkschaften ein Ersuchen an die Regierung, Barbie auszuliefern, da er den Putsch organisiert habe, durch den die Machtübernahme Siles verhindert worden war. Siles selbst beteuerte gegenüber nationalen und internationalen Medien, er verpflichte sich, den NS-Täter entsprechend den Gesetzen auszuliefern. Barbie war in Bolivien zum Symbol für Unterdrückung und Diktatur geworden.
Juristische Bedenken
Als Siles im Oktober schließlich die Regierungsgeschäfte übernahm, zeigte sich schnell, dass eine Auslieferung Barbies nicht so einfach zu handhaben sein würde. Anders als erwartet erwies sich die Ablehnung des französischen Gesuchs aus dem Jahr 1974 als gesetzeskonform. Aber nicht nur die bolivianische Regierung sah sich mit Schwierigkeiten konfrontiert. Seit 1975 war in der Bundesrepublik die Strafverfolgung von NS-Tätern, die bereits von der französischen Justiz verurteilt worden waren, aufgrund eines deutsch-französischen Zusatzabkommens wieder möglich. Auch der Fall Barbie war deshalb wieder auf die Tagesordnung der deutschen Justiz gelangt. Allerdings gab es schwerwiegende Vorbehalte gegen einen Auslieferungsantrag. Lediglich in einem Mordfall erachtete die Münchner Staatsanwaltschaft die Beweislage für ausreichend, um öffentliche Klage zu erheben. Ob die Klage auch zur Verurteilung führen werde, war nicht sicher. Ein Freispruch aber würde dem Ansehen der deutschen Justiz und den deutsch-französischen Beziehungen enormen Schaden zufügen. Dieselbe Wirkungen konnten allerdings auch durch Untätigkeit hervorgerufen werden und so rang man sich im Mai 1982 dazu durch, ein Auslieferungsersuchen an Bolivien zu richten.
Wohin mit Barbie?
Eine Möglichkeit, sich trotz Auslieferungsantrag aus der Affäre zu ziehen, tat sich im November auf. Nach Überprüfung der Sachlage war der bolivianische Innenminister zu dem Ergebnis gekommen, dass ein positiver Entscheid des Obersten Gerichtshofes über das bundesdeutsche Auslieferungsersuchen unwahrscheinlich sei. Sollte sich diese Prognose bestätigen, wollte man Barbie auf der Grundlage von Straftaten, die er in Bolivien begangen hatte, abschieben. Schnell kam auf deutscher Seite die Idee auf, in diesem Fall die Abschiebung nach Frankreich anzuregen. Da traf es sich gut, dass auch die französische Regierung neues Interesse an Barbie zeigte. Nachdem Siles an die Macht gekommen war, hatten die Klarsfelds Hoffnung geschöpft, Barbie doch noch vor Gericht bringen zu können. Serge Klarsfeld hatte daraufhin mit Regis Debray Kontakt aufgenommen, der mittlerweile Berater Mitterands war. Es gelang Debray, Mitterand von der Wichtigkeit eines Verfahrens gegen Barbie zu überzeugen.
Die ehemaligen Guerilleros schlagen zu
Ende Januar 1983 wurde es Ernst. Der Entscheid des bolivianischen Gerichthofes über das deutsche Auslieferungsersuchen stand unmittelbar bevor und mit einem positiven Urteil war nicht zu rechnen. Die bolivianische Regierung wurde nervös. Sie befürchtete, Barbie werde untertauchen. Kurzerhand wurde Gustavo Sánchez von Siles mit dem Fall beauftragt. Sánchez hatte sich seit seiner Beteiligung an den Vorbereitungen der missglückten Entführung im Jahr 1972 in seinen Zeitungsartikeln wiederholt mit Barbie befasst hatte. Nun sollte er die Vergangenheit Barbies nach Straftaten durchleuchten, um ihn auf legalem Weg abschieben zu können. Sánchez wurde fündig: Barbie hatte ausstehende Schulden beim Fiskus. Sofort ließ er ihn verhaften. Nun drängte die Zeit. Barbie verfügte über genügend Geldmittel, um die Summe begleichen zu können. Er musste deshalb abgeschoben werden, bevor er den ausstehenden Geldbetrag entrichtete. Doch nun wurde es kompliziert: die deutsche Botschaft verlegte sich darauf, auf Zeit zu spielen, damit Barbie nach Frankreich abgeschoben werde. Das aber war nach dem bolivianischen Gesetz nicht möglich, das im Fall einer Abschiebung vorsah, den Delinquenten entweder in sein Herkunftsland zurückzuschicken oder in ein Nachbarland auszuweisen. In enger Abstimmung mit Debray gelang es Sánchez schließlich, einen Kompromiss zu finden: Barbie sollte nach Französisch Guayana gebracht werden. Diesmal hatte ihr Plan Erfolg: am 4. Februar wurde Barbie den französischen Beamten übergeben. Vier Jahre später verurteilte ihn ein Gericht in Lyon, seiner ehemaligen Wirkungsstätte, zu lebenslänglicher Haft. Vier weitere Jahre verbrachte er im Gefängnis, bevor er am 21. September 1991 im Alter von 77 Jahren starb.
Diktatoren, Demokraten und NS-Verbrecher
Durch das entschiedene Vorgehen der demokratischen Regierung Siles gegen Barbie verfestigte sich die Meinung, es seien vor allem die Diktatoren Südamerikas, die eine strafrechtliche Verfolgung der geflohenen NS-Täter verhinderten. Die Abschiebung Barbies weckte die Hoffnung, der Demokratisierungsprozess südamerikanischer Länder werde dazu führen, dass auch seine ehemaligen Kollegen eines Tages vor Gericht gestellt werden könnten. Ganz so einfach war es jedoch nicht. Vielmehr standen die Demokratien vor einem schwierigen Dilemma: Die europäische und nordamerikanische Öffentlichkeit sah die Auslieferung von NS-Verbrechern als Ausdruck einer demokratischen Kultur. Die Rechtslage in den südamerikanischen Ländern war in dieser Frage jedoch außerordentlich schwierig und der Ausgang von Auslieferungsverfahren im besten Fall unsicher. Griff eine demokratische Regierung lenkend in ein Verfahren ein, so konnte sie innenpolitisch unter Druck geraten, da sie das demokratische Prinzip der Gewaltenteilung missachtete. Aus diesem Grund hatte der chilenische linksgerichtete Präsident Salvador Allende 1972 eine Wiederaufnahme des Auslieferungsverfahrens gegen den Konstrukteur von Gaswagen, Walther Rauff, zurückgewiesen. 1963 hatte ein Gericht seine Auslieferung abgelehnt und Allende sah keine rechtlichen Möglichkeiten, diese Entscheidung rückgängig zu machen. Auch die bolivianische Regierung hatte enorme Schwierigkeiten, Barbie auf legalem Weg loszuwerden. Dass sie dieses Ziel trotzdem entschieden verfolgte und dabei an die Grenzen der Legalität ging, lag vor allem daran, dass er in der bolivianischen Öffentlichkeit zum Symbol der langjährigen Unterdrückung geworden war. Solche Bereitschaft war nicht nur im Fall Barbie problematisch für die bundesdeutsche Justiz. Die über Jahre laufenden Kampagnen, mit denen vergangenheitspolitische Aktivisten Auslieferungen durchzusetzen trachteten, bescherten den gesuchten NS-Tätern einen Bekanntheitsgrad, der in keinem Verhältnis zum erwartbaren Strafmaß stand, das den vielen selbstauferlegten Einschränkungen der bundesdeutschen Justiz unterlag.
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