Vor etwas mehr als einem Jahr hatte ich an dieser Stelle über mein Projekt berichtet. Jetzt habe ich (neben vielen anderen Quellen) auch sämtliche noch vorhandenen Karteikarten der Frankfurter Gestapo durchgesehen und die relevanten Informationen in meine „Datenbank“ eingetragen. Damit existiert erstmals eine digital nutzbare Übersicht aller zugänglichen Daten über die Insassen des Frankfurter „Arbeitserziehungslagers“.[1]
Datensammlung zum „Arbeitserziehungslager“ Frankfurt/M.-Heddernheim
Resümee und Aufruf: Nach über zwei Jahren haben die Recherchen zu den Insassen des „Arbeitserziehungslagers“ der Gestapo in Frankfurt-Heddernheim einen vorläufigen Endstand erreicht!
Bild: U. Protsch
1) Knappe Beschreibung des Instrumentes „Arbeitserziehungslager“ im NS-Staat und in Frankfurt/M.
Jedem, der sich mit dem Thema beschäftigen will, empfehle ich unbedingt das umfassende Werk „KZ der Gestapo“ von Gabriele Lotfi (Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart München 2000). Frau Lotfi beschreibt die Entwicklung der „Arbeitserziehungslager“ seit den Anfängen in den dreißiger Jahren und erläutert vor allem schlüssig, dass diese Einrichtungen ursprünglich der Einschüchterung ausländischer und deutscher Arbeiter dienen sollten. Erst später erfüllten sie auch andere Funktionen. Der Begriff „Arbeitserziehungslager“ ist insofern problematisch, als es sich um eine typische Vokabel der Nazis handelt, die - wie zahlreiche andere ihrer Wortschöpfungen auch - auf zynische Weise das tatsächliche Geschehen camouflieren sollte.
Das Frankfurter „AEL“ wurde erst 1942 eingerichtet. Zwar waren die allermeisten Häftlinge dieses Lagers Zwangsarbeiter aus Osteuropa, Frankreich und den Niederlanden, welche wegen oft geringfügiger Vergehen, „Arbeitsvertragsbruch“, „Widersetzlichkeit“ oder auch „Faulheit“ zu einer Haftstrafe von meist sechs bis acht Wochen verurteilt wurden.[2] Allerdings wies die Gestapo Frankfurt schon von Anfang an auch jüdische Mitbürger, deutsche Arbeiter sowie in zahlreichen Fällen zur weiteren „Verbringung“ in Konzentrationslager vorgesehene Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter ein. Später wurde das Lager als „erweitertes Polizeigefängnis“ deklariert; es kamen Menschen aus nahezu allen Gruppen hinzu, welche der Verfolgung durch die Gestapo ausgesetzt waren, bspw. auch „auffällige“ Jugendliche.
Die Frankfurter Gestapo verfügte über „ihr“ „AEL“ nach eigenem Gutdünken, wie es G. Lotfi auch von anderen vergleichbaren Einrichtungen berichtete. Im März 1944 allerdings wurden dort mehrere italienische „Militärinternierte“ „auf Grund genereller Anweisung des Höh.SS- und Pol. Führers in Wiesbaden“ erschossen.[3] Die Haftbedingungen waren von fehlender Hygiene, unzureichender Kleidung und ungenügender Ernährung gekennzeichnet, bei gleichzeitiger Schwerstarbeit. Zusammen mit den brutalen Misshandlungen führten diese in nicht wenigen Fällen offensichtlich zum Tod von Insassen. Der von Frau Lotfi geprägte Begriff „KZ der Gestapo“ entspricht den Aussagen einiger Häftlinge, wonach die Lebensbedingungen in den „Arbeitserziehungslagern“ vergleichbar oder sogar noch schlimmer als in den Konzentrationslagern der SS waren.[4]
Bei Fluchtversuchen wurde von der Schusswaffe Gebrauch gemacht;[5] in mindestens einem Fall erlag ein Häftling seiner Schussverletzung. Trotzdem versuchten immer wieder Insassen zu fliehen, nicht selten mit Erfolg.
Das Frankfurter „AEL“ unterhielt mehrere „Außenkommandos“ u.a. im Taunus.
Bild: U. Protsch
2) Warum eine Datenbank?
Als ich mit den Recherchen zum „AEL“ begann, stellte ich bald fest, dass Dokumente, die sich direkt auf dieses Lager beziehen, offensichtlich nur spärlich vorhanden sind. Dies gilt ins Besondere für die Verwaltung, also Anordnungen, Korrespondenz, Dienstpläne usw. Hinzu kommt, dass fast alle Akten der Frankfurter Gestapo entweder bei Kriegsende verbrannt wurden oder aus anderen Gründen (zumindest derzeit) nicht auffindbar sind. Allerdings liegen die Akten des Spruchkammerverfahrens gegen den Lagerkommandanten und einige Wachmänner vor. Wer jedoch sich für die Opfer dieser Einrichtung interessiert, wer die Absicht hat, das Schicksal und die Leiden der einzelnen Häftlinge in geeigneter Form zu verdeutlichen, kann eigentlich hauptsächlich nur auf eine ergiebige Quelle zurückgreifen: die Kartei der Frankfurter Gestapo.
Diese (nicht vollständige) Sammlung von etwa 138.000 Karteikarten konnte von den Amerikanern sichergestellt werden und ist beim ITS in Bad Arolsen sowie in mikroverfilmter Form beim Hauptstaatsarchiv Wiesbaden als auch im Stadtarchiv Frankfurt vorhanden.[6] Die allermeisten Karten enthalten persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und -ort sowie in knapper Form eine Beschreibung des Sachverhalts wie z.B: „Befindet sich vom 13.5.44 bis 18.7.44 weg.Arbeitsvertragsbruch im AEL.-Ffm-Heddernheim in Pol.Haft.“. Man kann davon ausgehen, dass grundsätzlich für jeden, der von der Gestapo in das Lager eingewiesen wurde, eine Karteikarte angelegt wurde.[7] Somit enthält die „Gestapo-Kartei“ mehrere Tausend Dokumente, auf denen mehr oder weniger präzise Angaben zu den Insassen des „AEL“ zu finden sind. Bei allen zu berücksichtigenden Einschränkungen wie z.B. fehlende Karten und falsche, unleserliche oder missverständliche Eintragungen liegt somit ein umfangreicher Datenbestand vor, der sich zur (auch statistischen) Auswertung anbietet, aber auch die Möglichkeit gewährt, Einzelschicksale unter Heranziehung weiterer Quellen zu beschreiben.
Beim Erstellen einer Tabelle, welche ursprünglich nur als Arbeitsbehelf dienen sollte, kam mir der Gedanke, dass womöglich auch Andere Nutzen aus diesen Informationen ziehen könnten. Außer dem stellte ich fest, dass viele Daten gerade über Zwangsarbeiter in zahlreichen Quellen zu finden sind und es mir wahrscheinlich nicht gelingen wird, all diese Quellen selbst ausfindig zu machen oder gar auszuwerten. Ein „öffentlich“ zugänglicher Datenbestand allerdings könnte auch von Anderen ergänzt oder korrigiert werden! Auf diese Weise wird eine Datenbank entstehen, deren Qualität im Laufe der Zeit immer besser wird und die jeder Interessierte auswerten und heranziehen kann. Dieses Projekt muss nicht auf die Häftlinge des „AEL“ Frankfurt-Heddernheim beschränkt sein; es könnte später erweitert werden, bspw. auf alle Opfer der Frankfurter Gestapo.
3) Inhalt, Qualität, Probleme
Die Datenbank ist keineswegs nur ein Auszug der „Gestapo-Kartei“; in ihr sind auch Informationen aus zahlreichen anderen Quellen eingeflossen. So existieren aus dem Jahr 1942 Listen, die sich auf Transporte von Häftlingen zwischen dem Polizeigefängnis und dem „AEL“ beziehen und die im Bundesarchiv Berlin einzusehen sind. Weitere Dokumente sind u.a. im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, beim ITS in Bad Arolsen oder im Stadtarchiv der Stadt Frankfurt zu finden. In vielen Fällen konnten Angaben aus den Karteikarten durch andere Unterlagen bestätigt und ergänzt werden. Indessen kommt es auch vor, dass der Vermerk auf einer Karteikarte ohne zusätzliche Informationen in die Irre führen kann. So ist häufig von „Polizeihaft“ oder „Schutzhaft“ die Rede. Diese Ausdrücke legen nahe, dass der jew. Betreffende im Polizeigefängnis der Frankfurter Gestapo in der Klapperfeldstraße oder in anderen Hafteinrichtungen der Gestapo („Notgefängnissen“) einsaß. Aus anderen Quellen geht aber dann oft hervor, dass die Haft im „AEL“ vollzogen wurde, obwohl die Begriffe „Arbeitserziehungslager“ bzw. „AEL“ nicht auf der Karteikarte erscheinen! Wurde also in der fraglichen Zeit jemand gem. Karteikarte inhaftiert, so ist zunächst nicht auszuschließen, dass er ins „Arbeitserziehungslager“ eingewiesen wurde. Diese Fälle sind in der Datensammlung entsprechend gekennzeichnet.
Erstaunlich ist, dass es für ein und dasselbe Delikt (etwa Diebstahl) eine große Bandbreite von Sanktionen geben konnte, ohne dass aus den mir bekannten Quellen hervorgeht, welche Kriterien für den jew. Fall Ausschlag gebend waren (von der Nationalität des Betroffenen einmal abgesehen, s.u.). Mal wurden „nur“ 4 Wochen „AEL“ verhängt, mal 8 oder auch zweimal 8 Wochen[8], oder es gab ein Gerichtsverfahren mit einer Verurteilung zu einer Haftstrafe (also in einem „normalen“ Gefängnis); es konnte aber auch die Einweisung in ein Konzentrationslager angeordnet werden!
Ungeklärt ist auch die Frage, in welchem Umfang Frauen im „AEL“ inhaftiert waren. Auf etlichen Karteikarten und auf mindestens einem weiteren Dokument ist vermerkt, dass die betr. Frau in das „AEL“ Frankfurt-Heddernheim eingewiesen wurde. Dies steht im Widerspruch zu der damaligen Regel, nach der Frauen zunächst in das „Arbeitserziehungslager“ Watenstedt, später in das 1944 eröffnete Lager Hirzenhain kamen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurden Frauen in der Zeit von Mai bis August 1944 deshalb nach Frankfurt-Heddernheim geschickt, weil das Lager Hirzenhain erst Monate nach dem geplanten Termin fertiggestellt wurde. Vielleicht erschien es aber auch vor und vor allem nach diesem Zeitraum in Einzelfällen zu aufwendig, die betr. Frauen in die weiter entfernten Lager Watenstedt oder Hirzenhain zu verbringen. Zumindest mag dies für die noch 1945 eingewiesenen Frauen gelten. Derzeit konnte noch nicht in Erfahrung gebracht werden, wie die weiblichen Häftlinge im „Arbeitserziehungslager“ untergebracht waren.[9]
Einige Quellen deuten darauf hin, dass mit dem Vorrücken der Westallierten immer mehr Lager westlich von Frankfurt geräumt und die Gefangenen nach Osten deportiert wurden, wo sie in anderen Hafteinrichtungen landeten. Zu diesen Einrichtungen gehörte auch das „AEL“ Frankfurt, allerdings diente es wohl eher als Durchgangsstation für weitere Transporte Richtung Osten, ins Besondere nach Buchenwald. Hier fehlen bislang belastbare Informationen, welche eine eindeutige Aussage erlauben.
Jedenfalls gab es noch im März 1945 Transporte von Häftlingen des „Arbeitserziehungslagers“ nach Buchenwald. Ende März wurde dann das Lager „evakuiert“; was bedeutete, dass die Insassen zu Fuß Richtung Vogelsberg marschieren mussten. Kurz vor Auflösung dieses Trecks wurde noch ein italienischer Gefangener auf Befehl des Lagerkommandanten erschossen, weil er angeblich Lebensmittel gestohlen hatte. Für dieses Verbrechen wurde der Kommandant 1951 vom Landgericht Frankfurt wegen Totschlags zu einer Zuchthausstrafe verurteilt.
Schließlich sei noch auf die oben erwähnten „Außenkommandos“ hingewiesen, zu deren Insassen mir kaum Informationen vorliegen. Es ist schon schwierig, immer mit hinreichender Sicherheit zu ermitteln, ob es an einem best. Ort eine Dependance des „AEL“ gab. Gerade an Industriestandorten und Großbaustellen waren gleichzeitig Lager für Zwangsarbeiter neben Straflagern und Kriegsgefangenenlagern eingerichtet, so dass für Zeitzeugen nicht immer klar war, um welche Häftlinge es sich jeweils handelte. Ob gar noch Dokumente bei den in Frage kommenden Gemeinden vorliegen, lässt sich für mich nicht mit vertretbarem Aufwand feststellen (s.u.). Die Betriebe und Einrichtungen, welche seinerzeit von den in den „Außenkommandos“ Einsitzenden profitiert hatten, existieren in den meisten Fällen nicht mehr.
Bild: U. Protsch
4) Ausblick und Aufruf
Derzeit enthält die Datenbank über 13.000 Datensätze. Bei vielen von ihnen ist hinreichend sicher, dass der oder die Betreffende im „AEL“ inhaftiert war; und es können somit entsprechende Abfragen bzw. Auswertungen durchgeführt werden. Denkbar wäre etwa eine Untersuchung, ob die Länge der Haft von der Nationalität des jew. Insassen beeinflusst wurde, wofür es durchaus Hinweise gibt und was auch mit den rassistisch geprägten Vorschriften zur Behandlung der Zwangsarbeiter korrelieren würde.
Aus finanziellen und zeitlichen Gründen ist es mir b.a.w. nicht möglich, in nennenswertem Umfang weitere Recherchen durchzuführen. Ich würde mich daher über jede Hilfe sehr freuen. So wäre etwa noch zu klären, welche Frauen, die gem. Kartei in ein „Arbeitserziehungslager“ oder in „Polizeihaft“ eingewiesen wurden, in die Lager Watenstedt oder Hirzenhain verbracht wurden und damit als Insassen des Frankfurter „AEL“ ausscheiden. Vor allem aber bitte ich dringend Jeden, der sich ebenfalls mit der Gestapo und der Behandlung von Zwangsarbeitern befasst, meine Angaben zu ergänzen, zu prüfen und ggf. zu berichtigen. Ich bin dankbar für jede Information und nehme unter uwe.protsch@gmx.de alle Anregungen und Hinweise entgegen. Bei mir kann auch der Zugang zur Datenbank beantragt werden, wobei ich darauf hinweise, dass es sich um sensible personenbezogene Daten handelt. Aus diesem Grund ist die Abgabe einer entspr. Verpflichtungserklärung notwendig.
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1) Mit „zugänglich“ sind hier die Quellen gemeint, welche m.E. mit vertretbarem Aufwand eingesehen werden können. Zum überwiegenden Teil umfassen diese die Frankfurter „Gestapo-Kartei“ sowie zahlreiche Transportlisten, welche sich beim ITS in Bad Arolsen und beim Bundesarchiv in Berlin befinden.
2) Die Entscheidung fällte der Leiter der Gestapo Frankfurt.
3) Original-Zitat aus den betr. Gestapo-Karteikarten. Darüber hinaus gab es weitere Hinrichtungen und ungeklärte Todesfälle; wer für diese verantwortlich war, muss noch geklärt werden.
4) Auch in der Nachkriegszeit wurde noch der Begriff „KZ Rhein-Main“ verwendet.
5) Gem. „Lagerordnung“ hatten die Wachmänner immer fünf Schuss Munition bei sich zu führen.
6) Nähere Informationen in: „Die Frankfurter Gestapo-Kartei“ von Volker Eichler, erschienen in: Die Gestapo - Mythos und Realität, hg. von G. Paul und K.-M. Mallmann, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1995.
7) Ob dies auch für jüdische Mitbürger gilt, welche von dort aus in Konzentrationslager deportiert wurden, ist zweifelhaft bis unwahrscheinlich. Auch ist nicht auszuschließen, dass ab Anfang 1945 auf Grund der Transporte von Gefangenen aus den westlichen Teilen des Reichsgebietes nach Frankfurt bzw. über Frankfurt und der anderen Erschwernisse eine geregelte Erfassung der Häftlinge nur noch eingeschränkt erfolgte. Ebenfalls ist noch unklar, ob Einweisungen in das „AEL“ von anderen Gestapo-Stellen (z.B. Mainz) veranlasst wurden, ohne dass die Frankfurter Gestapo hierzu Karteikarten angelegt hat.
8) Offensichtlich eine Umgehung der Vorschrift, dass die Inhaftierungsdauer 8 Wochen nicht überschreiten durfte.
9) Es gibt einen Hinweis (Zeitzeugenaussage), dass es eigene Baracken für Frauen gab.
Reaktionen auf den Beitrag
Kommentar
über Herrn van Xanten gibt es tatsächlich Informationen. Da diese Angaben personenbezogen sind, kann ich sie nicht an dieser Stelle veröffentlichen. Bitte setzen Sie sich mit mir über uwe.protsch@gmx.de oder über meine Post-Addresse in Verbindung:
Uwe Protsch
Theodor-Neubürger-Str. 37
D-60439 Frankfurt
Deutschland
Ich werde Ihnen dann gerne die Informationen übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Protsch
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sehr gerne übersetze ich Ihre Antwort für Frau Chiozza ins Italienische.
Gentile Sig.a Chiozza,
Le giro il messaggio di Uwe Protsch che ho tradotto in italiano per Lei:
"Gentile Sig.a Chiozza,
potrebbe indicarci se Suo padre si trovava in un campo di lavoro (“Arbeitserziehungslager”) o se costretto a lavorare nello stabilimento VDM?
Una carcerazione lunga più di un anno e mezzo, dal 1943 al 1945 presso un campo di lavoro, sarebbe stata molto insolita, anche se non può essere totalmente esclusa l'eventualità. Normalmente il periodo massimo di carcerazione in un campo di lavoro non superava le 8 settimane e solo in rari casi qualche mese.
Il nome di Suo padre non figura nella mia documentazione. Per indicarLe più informazioni sul campo di lavoro, sullo stabilimento VDM o sul luogo in cui Suo padre è stato subito dopo la liberazione, è necessario che ci indichi in maniera specifica quel che vuol conoscere. Qualora conservasse ancora documenti circa la carcerazione di Suo padre in Germania, sarebbero molto utili al fine di individuare informazioni più specifiche.
La prego di porgere i miei più cordiali saluti a Suo padre e di esprimergli la mia massima solidarietà e rispetto per quel che ha dovuto subire ad opera dei nazisti."
Kommentar
"Sehr geehrte Frau Chiozza, bitte fragen Sie Ihren Vater, ob er im "Arbeitserziehungslager" gewesen ist oder ob er als Zwangsarbeiter bei VDM eingesetzt war. Eine Inhaftierung von 1943 bis 1945, also über etwa anderthalb Jahre oder länger, wäre im "Arbeitserziehungslager" sehr ungewöhnlich, wenn auch nicht völlig auszuschließen. Üblicherweise betrug die Haftdauer im "AEL" maximal 8 Wochen, in Einzelfällen einige Monate.
Der Name Ihres Vaters kommt in den mir vorliegenden Dokumenten nicht vor. Um Ihnen weitere Informationen zum "Arbeitserziehungslager", dem Lagerkomplex im VDM-Bereich oder dem Ort, an dem Ihr Vater sich nach der Befreiung aufhielt, zukommen zu lassen, müsste ich wissen, was genau Sie wünschen. Von den Lagern ist heute nichts mehr zu sehen.
Wenn Sie oder Ihr Vater noch über Dokumente aus seiner Zeit in Deutschland verfügen, würde ich diese gerne einsehen; vielleicht kann ich dazu recherchieren.
Bitte grüßen Sie Ihren Vater herzlich von mir und richten Sie ihm mein Mitempfinden für das ihm von den Nazis zugefügte Leid aus."
Kommentar
La ringraziamo per il Suo commento. Per raggiungere più persone ci permettiamo di tradurre il Suo messaggio in tedesco.
Hier die wörtliche Übersetzung des Kommentars von Frau Chiozza ins Deutsche durch die L.I.S.A.Redaktion:
"Mein Vater heißt Aldo Chiozza und ist nun 95 Jahre alt. Er arbeitete von 1943 bis 1945 als Kriegsgefangener im Arbeitserziehungslager in Heddernheim (italienische Militär-Internierte - IMI) im VDM-Werk. Als das Lager geschlossen wurde lag er an Tuberkulose erkrankt im Sterben und wurde von den Amerikanern behandelt.
Ich würde gerne Informationen, Bilder oder Fotos zu diesen grausamen Ereignissen im Arbeitslager und zu dem Ort, wo er nach der Gefangenschaft blieb, erhalten. Mein Vater spricht von einem Thermenbereich und von einem Sanatorium.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und ich warte auf Nachrichten.
Irene Chiozza (Genua, Italien)"
Kommentar
Quando il campo fu chiuso era moribondo per tubercolosi e venne curato dagli americani. Desidero avere informazioni, immagini , foto relative a questa vicenda terribile nel campo ed al luogo dove soggiornò dopo la prigionia; mio padre parla di una località termale e di un sanatorio.........ringrazio per l'attenzione ed aspetto notizie.
Irene Chiozza Genova Italia