Die Forderung an das Unternehmen Facebook sogenannte Hass-Kommentare zu löschen, kommt in Deutschland von oberster Stelle. Nachdem bereits Bundesjustizminister Heiko Maas das soziale Netzwerk aufgefordert hatte, rassistische Kommentare zu löschen, meldete sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Wort und meinte, dass nicht nur der Staat gegen Volksverhetzung vorzugehen habe, sondern auch eine Online-Plattform wie Facebook. Werden damit polizeiliche Befugnisse auf private Netzwerkbetreiber übertragen? Wie ist es einzuschätzen, wenn die Betreiber von Online-Portalen eigene Regime entwickeln, in denen sie willkürlich bzw. nach selbstgesetzten Kriterien über Zugang, Teilnahme und Löschungen entscheiden? Der Internetunternehmer Christoph Kappes sieht das kritisch. Wir haben ihm unsere Fragen gestellt.
"Zum Teil willkürlich und in jedem Fall nicht in einem legitimen Verfahren"
L.I.S.A.: Herr Kappes, in Ihrem jüngsten Blogbeitrag „Facebook & Hass: Maßnahmen, Verantwortung und ein Lösungsversuch“ setzen Sie sich weniger mit sogenannten Hasspostings an sich auseinander, als vielmehr mit der Frage, ob solche gelöscht werden sollten oder nicht. Ihre Position ist eindeutig: Nein! Bevor wir darauf näher eingehen, was hat Sie konkret dazu veranlasst, sich mit der dieser Thematik so intensiv zu beschäftigen? Was hat Sie provoziert?
Kappes: Mich hat stutzig gemacht, dass Dutzende von Blogbeiträgen und Hunderte von Tweets die Löschung von Hasspostings verlangen, ohne den Begriff auch nur ansatzweise zu definieren und ohne auch nur ein einziges Argument zu verwenden oder Alternativen anzusprechen.
Dabei springt das grundsätzliche Problem doch ins Auge, wenn Online-Anbieter Meinungsäußerungen löschen, dass sie es nämlich nach eigenen Regeln, zum Teil willkürlich und in jedem Fall nicht in einem legitimen Verfahren tun. Wer Löschungen durch Plattformen fordert, wirft uns faktisch zurück in vorrechtliche Verhältnisse, sofern nicht staatliche Stellen oder zumindest eine irgendwie legitimierte Stelle beteiligt ist. Da hilft auch nicht, dass alle sogenannten Hassposter den AGB zugestimmt haben, denn das ist eine Fiktion, an die nur Juristen glauben - tatsächlich liest kein Mensch so etwas, er hat also mit dem Klick eine Zustimmung zu etwas erklärt, das er gar nicht kennt.
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