Dass die Freiheit der Forschung zwar grundrechtlich geschützt ist, aber dieser Schutz nicht unbegrenzt ist, dürfte kaum umstritten sein. Eine ausgeprägte öffentliche Debatte zu diesen Grenzen gibt es besonders in Bezug auf bestimmte Forschungsfelder bzw. Forschungsthemen: schon länger bei der Embryonal- und Stammzellenforschung oder bei Laborforschung mit Tieren und neuerdings auch immer häufiger in Bezug auf künstliche Intelligenz bzw. selbstlernende künstliche Systeme.
Wann immer diese öffentlichen Debatten in Planungen bzw. tatsächliche Umsetzungen von rechtlichen Beschränkungen der Wissenschaftsfreiheit münden, stellen sich fundamentale Fragen: Wer definiert die Grenzen der Forschungsfreiheit? Wie kann sichergestellt werden, dass die definierten Grenzen anerkannt und eingehalten werden? Wann sind gesetzliche Verbote sinnvoll? Welche Alternativen zu gesetzlichen Verboten gibt es? Sind gesetzliche Verbote, wenngleich legal entstanden, auch immer legitim? Wenn dies nicht der Fall ist, wer entscheidet darüber? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung.
Eine Anmeldung ist bis zum 20. April 2021 erforderlich unter: https://bit.ly/3rFkrTz
Eine Veranstaltung der Interdisziplinären Arbeitsgruppe (IAG) „Wandel der Universitäten und ihres gesellschaftlichen Umfelds: Folgen für die Wissenschaftsfreiheit?“ der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW)